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Die Weimarer Verfassung: Aufbruch und Scheitern


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Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Die Weimarer Verfassung: Aufbruch und Scheitern Jede spannende Geschichte hat mindestens einen Helden und einen Schurken. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat eine sehr spannende Geschichte geschrieben, nämlich die von „Aufbruch und Scheitern“ der Weimarer Reichsverfassung. Die Rollen des „Guten“ wie des „Bösen“ sind klar verteilt. Die Rolle eines Helden nimmt für Udo di Fabio Reichspräsident Friedrich Ebert ein: Der „redliche und kluge Sattelgeselle“ (S. 233) ist für den Autor der „größte Staatsmann Weimars“ (S. 90): „Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert war eine integre Persönlichkeit, ein Mann, der gleichermaßen im infamen Kreuzfeuer der radikalen Linken und Rechten stand. Seine Position lag ziemlich genau in der Mitte zwischen Verwirklichung des sozialdemokratischen Parteiprogramms und der republikanisch-rechtsstaatlichen Selbstbehauptung der parlamentarischen Demokratie. Er war im besten Sinne Parteisoldat und Staatsdiener zugleich, einer der Schöpfer und erste Repräsentant der Weimarer Republik“ (S. 79). Wäre 1925 anstelle von Paul von Hindenburg Friedrich Ebert ein zweites Mal Reichspräsident geworden, so wäre die deutsche Geschichte im 20. Jahrhunderts anders verlaufen. Dieser Paul von Hindenburg aber ist für di Fabio die verhängnisvolle, ja schurkenhafte Figur in der Geschichte der Weimarer Verfassung. Hindenburg war ein „Hochrisiko“ (S. 92) bzw. „Verfassungsrisiko“ für die Republik von Weimar. Dass Gustav Stresemann an der Ermöglichung der Wahl Hindenburgs maßgeblich beteiligt war, kreidet di Fabio dem großen Außenpolitiker schwer an. Schon im ersten Weltkrieg war von Hindenburg nicht viel mehr als eine „dekorative Figur“ für den eigentlichen Feldherren Ludendorff. Als maßgeblicher Propagator der Dolchstoßlegende war er von vorn hinein für eines der höchsten Ämter der ersten deutschen Republik ungeeignet: „Hindenburg war […] ein reaktionäres, altes Urgestein der Vergangenheit, bei dem man schon froh sein musste, wenn er sich bei Schönwetterlagen an die Verfassung den Buchstaben nach hielt. Er war gewiss kein erklärter Verfassungsfeind, aber er war ein Verfassungsrisiko. Seine Sehnsucht nach rechts zur homogenen Nation, seine Beeinflussbarkeit aus Kreisen der Reichswehr und der Großagrarier, sein fehlendes Verständnis für die plurale Parteiendemokratie, seine Eitelkeit, auch Korrumpierbarkeit und die Sucht nach öffentlicher Zustimmung: All das machte Hindenburg ersichtlich ungeeignet, dass gerade für Krisenlagen zentrale Amt der Verfassung zu übernehmen. Ins Amt gelangt, arrangierte sich Hindenburg denn auch nur mit parlamentarisch getragenen Regierungen; er wollte eigentlich etwas anderes. Seine bereits nach Amtsantritt geäußerte Klage über den ach so schlimmen Parteienbetrieb, beten wir manchmal heute noch nach. Dabei hat dieser Präsident noch nicht einmal allzu heimlich darauf hingewiesen, die SPD aus der Regierung zu drängen, um damit seinen eigenen Einfluss zu erhöhen und sein Traum vom Rechtsschwenk Wirklichkeit werden zu lassen, und zwar schon vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise und vor dem Erstarken der Hitler-Partei.“ (S. 251). Di Fabio sieht insbesondere in der Konzeption eines direkt gewählten Reichspräsidenten mit dem Oberbefehl über die Reichswehr einen Fehler. Denn dieser „Ersatzkaiser“, der neben den ebenfalls direkt demokratisch legitimierten Reichstag trat, war ein zweites Machtzentrum. Diese Doppelspitze führte zu einer „Verunklarung des Ortes zentraler politischer Verantwortung“ (S. 249). Der Reichskanzler blieb vom Vertrauen des Reichspräsidenten genauso abhängig wie von der Mehrheit des Reichstages. Als das Parlament in Berlin seit der Septemberwahl von 1930 mit fast 40 % Gegnern des parlamentarischen Systems besetzt war, führte dies immer mehr zu einer Verschiebung der Machtausübung vom Parlament zum Reichspräsidenten, der zunächst mit den Präsidialkabinetten Brüning, von Papen und von Schleicher sowie dem „Preußenschlag“ vom 20. Juni 1932 die Verfassungssubstanz im Reich sowie im wichtigsten Teilstaat aushöhlte und schließlich mit der Ernennung Adolf Hitler zum Totengräber der Republik wurde. Um diese verfassungsrechtliche Hauptachse ist es di Fabio gelungen, auf knapp 260 Seiten den sehr ausdifferenzierten Forschungsstand der Rechts-, Geschichts- und Sozialwissenschaften anzuordnen. Sein eigenes Anliegen beschreibt er folgendermaßen: „Die vorliegende Studie möchte einen Beitrag zur verfassungshistorischen Analyse der Weimarer Republik leisten, aber weder klassische Geschichtsschreibung noch Rechtsgeschichte sein. Die Geschichte Weimars wird aus der Perspektive verfassungsrelevanter Fragen erzählt: Wo kam die Legitimität der Verfassung her? Welche sinnstiftenden Erzählungen nutzten die Verfassungsanhänger und welche die Verfassungsfeinde? Welche Regelungen wirkten zum Schutz der Republik, welche wirkten mit an ihrer Zerstörung und welche Wirkungen gingen vom Amt des Reichspräsidenten aus? Wie war das Verhältnis von bewaffneter Macht und demokratischer Republik am Anfang und am Ende Weimars? War der Preußenschlag Auftakt zur Rettung der Republik durch Verfassungsbruch oder nur der Probelauf für den gewaltsamen Staatsstreich nach dem 30. Januar 1933?“ (S. 20). Di Fabio betont, dass Institutionen nur durch die Unterstützung der „Köpfe und Herzen“ der Menschen funktionieren. Dies gilt natürlich insbesondere für die fundamentalen Spielregeln, die in der Verfassung niedergelegt sind. Kernpunkt der verfassungshistorischen Analyse di Fabios ist das Verhältnis von Reichspräsidenten, Reichskanzler und Reichstag, welches er negativ bewertet, genauso wie die Auswirkungen des „destruktiven“ Misstrauensvotums. Die Rolle der Parteien, auch bei fehlender 5%-Klausel, beurteilt er eher positiv. Eingebettet werden diese Analysen mit Überlegungen zu Kontinuitätslinien aus dem 19. Jahrhundert (Romantik, Verfassungstraditionen aus dem Kaiserreich), wirtschaftshistorischen Entwicklungen aufgrund der Reparationen und der Weltwirtschaftskrise sowie Fragen der politischen Kultur (Streit über Symbole am Beispiel der Staatsflagge). Di Fabio schreibt nicht professoral, sondern fesselnd und bildreich, auch wenn die Sprachmächtigkeit seiner Formulierungen manchmal die Rahmung des Sprachbildes zu sprengen droht. Manche Begrifflichkeit begegnet dem Leser immer wieder. So ist durchgängig vom „Prägeraum“, der „Prägetendenz“, dem „Prägegeist“, den „Prägekräften“ oder dem „Prägeklima“ die Rede. Recht soziologisch gesprochen wird von di Fabio, wenn die Begriffe „Machtpragma“, „Sozialisationsagenturen“ oder dem „Verfassungsdesign“ benutzt werden. Di Fabio gelingt oft die aphoristische Verknappung: „Denn er [Brüning] dachte, Politik sei die Lösung von Sachproblemen, während seine eigentliche Gegenkraft, die Hitler-Partei, vom genauen Gegenteil überzeugt war, nämlich dass jedes Sachproblem nur Baustein für die Errichtung ihrer Weltanschauungsdiktatur war, die dann alle bürgerlichen Sachprobleme mit einem großen Eroberungskrieg zu lösen gedachte“ (S. 189). Immer wieder blickt di Fabio in die Gegenwart. Er sieht Angela Merkel als „Romantikerin“ in der Flüchtlingskrise, Trump mit seiner Zollpolitik in der Tradition der US-amerikanischen Politik der 1920er-Jahre unter Hoover oder das Grundgesetz als Verfassung, welches aus 1945 gelernt habe, aber 1933 nicht verhindert hätte. Ein Blick ins Literaturverzeichnis zeigte eine umfassende Berücksichtigung auch neuerer Literatur. Verwunderlich ist zwar, dass der große Bonner Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher nur einmal und dann nicht mit seinem Standardwerk „Die Auflösung der Weimarer Republik“ zitiert wird. Des Weiteren wird Hans-Ulrich Wehler eine „Wirtschaftsgeschichte“ und nicht eine „Gesellschaftsgeschichte“ zugeschrieben. Di Fabio ist umfassend in seiner historischen Analyse, erfreulich eindeutig in seinen Urteilen und überzeugend in seinen gegenwartsbezogenen Befunden. Schließlich gelingt es ihm damit beim Leser die „ansteckende Vitalität“ zur Wiedergewinnung einer „gerechten und verlässlichen Ordnung der Freiheit“ zu erzeugen, die er uns allen im letzten Satz seiner fesselnden verfassungshistorischen Analyse der ersten deutschen Republik wünscht

Jede spannende Geschichte hat mindestens einen Helden und einen Schurken. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat eine sehr spannende Geschichte geschrieben, nämlich die von „Aufbruch und Scheitern“ der Weimarer Reichsverfassung. Die Rollen des „Guten“ wie des „Bösen“ sind klar verteilt.

Die Rolle eines Helden nimmt für Udo di Fabio Reichspräsident Friedrich Ebert ein: Der „redliche und kluge Sattelgeselle“ (S. 233) ist für den Autor der „größte Staatsmann Weimars“ (S. 90):

„Der Sozialdemokrat Friedrich Ebert war eine integre Persönlichkeit, ein Mann, der gleichermaßen im infamen Kreuzfeuer der radikalen Linken und Rechten stand. Seine Position lag ziemlich genau in der Mitte zwischen Verwirklichung des sozialdemokratischen Parteiprogramms und der republikanisch-rechtsstaatlichen Selbstbehauptung der parlamentarischen Demokratie. Er war im besten Sinne Parteisoldat und Staatsdiener zugleich, einer der Schöpfer und erste Repräsentant der Weimarer Republik“ (S. 79).

Wäre 1925 anstelle von Paul von Hindenburg Friedrich Ebert ein zweites Mal Reichspräsident geworden, so wäre die deutsche Geschichte im 20. Jahrhunderts anders verlaufen. Dieser Paul von Hindenburg aber ist für di Fabio die verhängnisvolle, ja schurkenhafte Figur in der Geschichte der Weimarer Verfassung. Hindenburg war ein „Hochrisiko“ (S. 92) bzw. „Verfassungsrisiko“ für die Republik von Weimar. Dass Gustav Stresemann an der Ermöglichung der Wahl Hindenburgs maßgeblich beteiligt war, kreidet di Fabio dem großen Außenpolitiker schwer an.

Schon im ersten Weltkrieg war von Hindenburg nicht viel mehr als eine „dekorative Figur“ für den eigentlichen Feldherren Ludendorff. Als maßgeblicher Propagator der Dolchstoßlegende war er von vorn hinein für eines der höchsten Ämter der ersten deutschen Republik ungeeignet:

„Hindenburg war […] ein reaktionäres, altes Urgestein der Vergangenheit, bei dem man schon froh sein musste, wenn er sich bei Schönwetterlagen an die Verfassung den Buchstaben nach hielt. Er war gewiss kein erklärter Verfassungsfeind, aber er war ein Verfassungsrisiko. Seine Sehnsucht nach rechts zur homogenen Nation, seine Beeinflussbarkeit aus Kreisen der Reichswehr und der Großagrarier, sein fehlendes Verständnis für die plurale Parteiendemokratie, seine Eitelkeit, auch Korrumpierbarkeit und die Sucht nach öffentlicher Zustimmung: All das machte Hindenburg ersichtlich ungeeignet, dass gerade für Krisenlagen zentrale Amt der Verfassung zu übernehmen. Ins Amt gelangt, arrangierte sich Hindenburg denn auch nur mit parlamentarisch getragenen Regierungen; er wollte eigentlich etwas anderes. Seine bereits nach Amtsantritt geäußerte Klage über den ach so schlimmen Parteienbetrieb, beten wir manchmal heute noch nach. Dabei hat dieser Präsident noch nicht einmal allzu heimlich darauf hingewiesen, die SPD aus der Regierung zu drängen, um damit seinen eigenen Einfluss zu erhöhen und sein Traum vom Rechtsschwenk Wirklichkeit werden zu lassen, und zwar schon vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise und vor dem Erstarken der Hitler-Partei.“ (S. 251).

Di Fabio sieht insbesondere in der Konzeption eines direkt gewählten Reichspräsidenten mit dem Oberbefehl über die Reichswehr einen Fehler. Denn dieser „Ersatzkaiser“, der neben den ebenfalls direkt demokratisch legitimierten Reichstag trat, war ein zweites Machtzentrum. Diese Doppelspitze führte zu einer „Verunklarung des Ortes zentraler politischer Verantwortung“ (S. 249). Der Reichskanzler blieb vom Vertrauen des Reichspräsidenten genauso abhängig wie von der Mehrheit des Reichstages. Als das Parlament in Berlin seit der Septemberwahl von 1930 mit fast 40 % Gegnern des parlamentarischen Systems besetzt war, führte dies immer mehr zu einer Verschiebung der Machtausübung vom Parlament zum Reichspräsidenten, der zunächst mit den Präsidialkabinetten Brüning, von Papen und von Schleicher sowie dem „Preußenschlag“ vom 20. Juni 1932 die Verfassungssubstanz im Reich sowie im wichtigsten Teilstaat aushöhlte und schließlich mit der Ernennung Adolf Hitler zum Totengräber der Republik wurde.

Um diese verfassungsrechtliche Hauptachse ist es di Fabio gelungen, auf knapp 260 Seiten den sehr ausdifferenzierten Forschungsstand der Rechts-, Geschichts- und Sozialwissenschaften anzuordnen. Sein eigenes Anliegen beschreibt er folgendermaßen:

„Die vorliegende Studie möchte einen Beitrag zur verfassungshistorischen Analyse der Weimarer Republik leisten, aber weder klassische Geschichtsschreibung noch Rechtsgeschichte sein. Die Geschichte Weimars wird aus der Perspektive verfassungsrelevanter Fragen erzählt: Wo kam die Legitimität der Verfassung her? Welche sinnstiftenden Erzählungen nutzten die Verfassungsanhänger und welche die Verfassungsfeinde? Welche Regelungen wirkten zum Schutz der Republik, welche wirkten mit an ihrer Zerstörung und welche Wirkungen gingen vom Amt des Reichspräsidenten aus? Wie war das Verhältnis von bewaffneter Macht und demokratischer Republik am Anfang und am Ende Weimars? War der Preußenschlag Auftakt zur Rettung der Republik durch Verfassungsbruch oder nur der Probelauf für den gewaltsamen Staatsstreich nach dem 30. Januar 1933?“ (S. 20).

Di Fabio betont, dass Institutionen nur durch die Unterstützung der „Köpfe und Herzen“ der Menschen funktionieren. Dies gilt natürlich insbesondere für die fundamentalen Spielregeln, die in der Verfassung niedergelegt sind.

Kernpunkt der verfassungshistorischen Analyse di Fabios ist das Verhältnis von Reichspräsidenten, Reichskanzler und Reichstag, welches er negativ bewertet, genauso wie die Auswirkungen des „destruktiven“ Misstrauensvotums. Die Rolle der Parteien, auch bei fehlender 5%-Klausel, beurteilt er eher positiv. Eingebettet werden diese Analysen mit Überlegungen zu Kontinuitätslinien aus dem 19. Jahrhundert (Romantik, Verfassungstraditionen aus dem Kaiserreich), wirtschaftshistorischen Entwicklungen aufgrund der Reparationen und der Weltwirtschaftskrise sowie Fragen der politischen Kultur (Streit über Symbole am Beispiel der Staatsflagge).

Di Fabio schreibt nicht professoral, sondern fesselnd und bildreich, auch wenn die Sprachmächtigkeit seiner Formulierungen manchmal die Rahmung des Sprachbildes zu sprengen droht.

Manche Begrifflichkeit begegnet dem Leser immer wieder. So ist durchgängig vom „Prägeraum“, der „Prägetendenz“, dem „Prägegeist“, den „Prägekräften“ oder dem „Prägeklima“ die Rede. Recht soziologisch gesprochen wird von di Fabio, wenn die Begriffe „Machtpragma“, „Sozialisationsagenturen“ oder dem „Verfassungsdesign“ benutzt werden. Di Fabio gelingt oft die aphoristische Verknappung:

„Denn er [Brüning] dachte, Politik sei die Lösung von Sachproblemen, während seine eigentliche Gegenkraft, die Hitler-Partei, vom genauen Gegenteil überzeugt war, nämlich dass jedes Sachproblem nur Baustein für die Errichtung ihrer Weltanschauungsdiktatur war, die dann alle bürgerlichen Sachprobleme mit einem großen Eroberungskrieg zu lösen gedachte“ (S. 189).

Immer wieder blickt di Fabio in die Gegenwart. Er sieht Angela Merkel als „Romantikerin“ in der Flüchtlingskrise, Trump mit seiner Zollpolitik in der Tradition der US-amerikanischen Politik der 1920er-Jahre unter Hoover oder das Grundgesetz als Verfassung, welches aus 1945 gelernt habe, aber 1933 nicht verhindert hätte.

Ein Blick ins Literaturverzeichnis zeigte eine umfassende Berücksichtigung auch neuerer Literatur. Verwunderlich ist zwar, dass der große Bonner Politikwissenschaftler Karl Dietrich Bracher nur einmal und dann nicht mit seinem Standardwerk „Die Auflösung der Weimarer Republik“ zitiert wird. Des Weiteren wird Hans-Ulrich Wehler eine „Wirtschaftsgeschichte“ und nicht eine „Gesellschaftsgeschichte“ zugeschrieben.

Di Fabio ist umfassend in seiner historischen Analyse, erfreulich eindeutig in seinen Urteilen und überzeugend in seinen gegenwartsbezogenen Befunden. Schließlich gelingt es ihm damit beim Leser die „ansteckende Vitalität“ zur Wiedergewinnung einer „gerechten und verlässlichen Ordnung der Freiheit“ zu erzeugen, die er uns allen im letzten Satz seiner fesselnden verfassungshistorischen Analyse der ersten deutschen Republik wünscht

geschrieben am 29.03.2019 | 1075 Wörter | 7134 Zeichen

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