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Patent-, Marken- und Urheberrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Patent-, Marken- und Urheberrecht Das Lehrbuch „Patent-, Marken- und Urheberrecht“ von Ilzhöfer und Engels erschien in diesem Jahr (2010) in seiner 8. Auflage im Vahlen Verlag. Ziel des Werkes ist es einen Überblick zu den im Titel genannten Rechtsgebieten aus praktischer und zugleich ausbildungstheoretisch relevanter Sicht zu geben. Inhaltlich wird in sechs Teilen auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht allgemein, den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrechtsgesetz, die Voraussetzungen und Sanktionen der Schutzrechtsverletzung und die Schutzrechtsanmeldung und das Schutzrecht im Rechtsverkehr eingegangen. In dem sechsten Teil werden weiterhin FĂ€lle und Lösungen gegeben. Das Buch ist, worauf speziell hingewiesen wird, auf dem neuesten Stand der rechtlichen VerĂ€nderungen und schließt damit unter anderem das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts oder das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ein. Bei einem ersten Blick in das 20-seitige Inhaltsverzeichnis fĂ€llt außer einer AktualitĂ€t auch ein Detailreichtum auf. So wird bei einer LĂ€nge von ĂŒber 450 Seiten leider nur eine ausfĂŒhrliche Inhaltsgliederung gegeben. Diese ist aufgrund einer Inkonsequenz der Gliederungspunkte - nach Abschnitt 2 folgen A. und dann I., was sich aber bei Abschnitt 3 Ă€ndert und man beginnt bei 1. und setzt mit a) fort (S. XX) – und wegen unĂŒbersichtlicher EinschĂŒbe der Teile, Kapitel und Abschnitte in gleicher Weise verbesserungswĂŒrdig. Der nachfolgende Fließtext ist meist komplizierter formuliert als es sein mĂŒsste und lĂ€sst die Konzentration zeitweise auf das Verstehen eines Satzes lenken und nicht auf die Inhalte und ZusammenhĂ€nge oder die gesetzlichen Systematiken. So scheinen auch die Autoren oder der Verlag ihre Schwierigkeiten mit dem Text gehabt zu haben, was durch Schriftfehler ersichtlich wird; etwa „deren Ausschluss vor dem dem Erfindungsbegriff“ (S.52) oder „sie wird dadurch nicht dadurch technisch“ (S.366). Was die Aufbereitung der konkreten Inhalte betrifft, so werden diese durch kleine Beispiele im gesamten Verlauf aufgelockert, die weiter VerstĂ€ndnis schaffen und kurze FĂ€lle liefern. Zudem sind Verweise auf FĂ€lle am Buchende eingearbeitet. Die GrĂŒnde fĂŒr diese Unterscheidung von BeispielfĂ€llen und FĂ€llen am Ende des Buches aber lĂ€sst sich nur erahnen, wobei die FĂ€lle im Text untergebracht – etwa mit Überschriften wie „Praxisfragen“ o.Ă€. – wesentlich besser handhabbar wĂ€ren. So wie es jetzt ist, ist ein stĂ€ndiges hin und her BlĂ€ttern erzwungen, das Nerven kostet und die bereits leidende Übersichtlichkeit weiter verschlechtert. Betrachtet man die Reichweite der AusfĂŒhrungen und schaut zugleich auf die unterschiedlichen verwendeten Rechtsgebiete, so zeigt sich eine weit gehend abschließende Behandlung der relevanten Bereiche. Allgemein betrachtet, wird so mit einem Spagat zwischen Praxis- und Studienrelevanz ein ausfĂŒhrliches und leicht unĂŒbersichtliches Werk geschaffen, das in seinem Konzept zwar interessant scheint, aber letztendlich jeweils Teile enthĂ€lt, die der Student noch nicht oder der Praktiker nicht mehr benötigt. Dies ist vor allem dadurch gefördert, dass die entsprechenden AusfĂŒhrungen ohne Grenzen ineinander ĂŒbergehen und nicht gekennzeichnet sind. Summa summarum ein gutes Buch mit MĂ€ngeln, die einer grundlegenden Überarbeitung bedĂŒrfen. Vor einem Kauf sollte man sich das Werk auf die genannten Aspekte hin durchschauen und schließlich fĂŒr sich entscheiden, ob dies fĂŒr Lernen, Verstehen oder Umsetzung dennoch nĂŒtzlich bleibt.

Das Lehrbuch „Patent-, Marken- und Urheberrecht“ von Ilzhöfer und Engels erschien in diesem Jahr (2010) in seiner 8. Auflage im Vahlen Verlag. Ziel des Werkes ist es einen Überblick zu den im Titel genannten Rechtsgebieten aus praktischer und zugleich ausbildungstheoretisch relevanter Sicht zu geben.

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Inhaltlich wird in sechs Teilen auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht allgemein, den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrechtsgesetz, die Voraussetzungen und Sanktionen der Schutzrechtsverletzung und die Schutzrechtsanmeldung und das Schutzrecht im Rechtsverkehr eingegangen. In dem sechsten Teil werden weiterhin FÀlle und Lösungen gegeben.

Das Buch ist, worauf speziell hingewiesen wird, auf dem neuesten Stand der rechtlichen VerĂ€nderungen und schließt damit unter anderem das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts oder das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ein.

Bei einem ersten Blick in das 20-seitige Inhaltsverzeichnis fĂ€llt außer einer AktualitĂ€t auch ein Detailreichtum auf. So wird bei einer LĂ€nge von ĂŒber 450 Seiten leider nur eine ausfĂŒhrliche Inhaltsgliederung gegeben. Diese ist aufgrund einer Inkonsequenz der Gliederungspunkte - nach Abschnitt 2 folgen A. und dann I., was sich aber bei Abschnitt 3 Ă€ndert und man beginnt bei 1. und setzt mit a) fort (S. XX) – und wegen unĂŒbersichtlicher EinschĂŒbe der Teile, Kapitel und Abschnitte in gleicher Weise verbesserungswĂŒrdig.

Der nachfolgende Fließtext ist meist komplizierter formuliert als es sein mĂŒsste und lĂ€sst die Konzentration zeitweise auf das Verstehen eines Satzes lenken und nicht auf die Inhalte und ZusammenhĂ€nge oder die gesetzlichen Systematiken. So scheinen auch die Autoren oder der Verlag ihre Schwierigkeiten mit dem Text gehabt zu haben, was durch Schriftfehler ersichtlich wird; etwa „deren Ausschluss vor dem dem Erfindungsbegriff“ (S.52) oder „sie wird dadurch nicht dadurch technisch“ (S.366).

Was die Aufbereitung der konkreten Inhalte betrifft, so werden diese durch kleine Beispiele im gesamten Verlauf aufgelockert, die weiter VerstĂ€ndnis schaffen und kurze FĂ€lle liefern. Zudem sind Verweise auf FĂ€lle am Buchende eingearbeitet. Die GrĂŒnde fĂŒr diese Unterscheidung von BeispielfĂ€llen und FĂ€llen am Ende des Buches aber lĂ€sst sich nur erahnen, wobei die FĂ€lle im Text untergebracht – etwa mit Überschriften wie „Praxisfragen“ o.Ă€. – wesentlich besser handhabbar wĂ€ren. So wie es jetzt ist, ist ein stĂ€ndiges hin und her BlĂ€ttern erzwungen, das Nerven kostet und die bereits leidende Übersichtlichkeit weiter verschlechtert.

Betrachtet man die Reichweite der AusfĂŒhrungen und schaut zugleich auf die unterschiedlichen verwendeten Rechtsgebiete, so zeigt sich eine weit gehend abschließende Behandlung der relevanten Bereiche.

Allgemein betrachtet, wird so mit einem Spagat zwischen Praxis- und Studienrelevanz ein ausfĂŒhrliches und leicht unĂŒbersichtliches Werk geschaffen, das in seinem Konzept zwar interessant scheint, aber letztendlich jeweils Teile enthĂ€lt, die der Student noch nicht oder der Praktiker nicht mehr benötigt. Dies ist vor allem dadurch gefördert, dass die entsprechenden AusfĂŒhrungen ohne Grenzen ineinander ĂŒbergehen und nicht gekennzeichnet sind.

Summa summarum ein gutes Buch mit MĂ€ngeln, die einer grundlegenden Überarbeitung bedĂŒrfen. Vor einem Kauf sollte man sich das Werk auf die genannten Aspekte hin durchschauen und schließlich fĂŒr sich entscheiden, ob dies fĂŒr Lernen, Verstehen oder Umsetzung dennoch nĂŒtzlich bleibt.

geschrieben am 02.10.2010 | 491 Wörter | 3104 Zeichen

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