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Examens-Repititorium Sachenrecht


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Examens-Repititorium Sachenrecht Das Buch „Examens-Repititorium Sachenrecht“ von Mathias Habersack erschien 2010 in seiner bereits sechsten Auflage im C.F. Müller Verlag. Der Autor will Grundkenntnisse voraussetzend die examensrelevanten Bereiche des Sachenrechts wiederholen und vertiefen. Inhaltlich wird das Sachenrecht in sechs Teile gegliedert: Grundlagen, Schutz des Eigentums, Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen, Mobiliarsicherheiten, Allgemeines Grundstücksrecht und Grundpfandrechte. Im Bereich der Grundlagen werden etwa Begriff und Gegenstand des Sachenrechts, Grundsätze und Grundbegriffe geklärt, was einen schönen Einstieg schafft und das Gesamtverständnis auf die Inhalte einstimmt. Der zweite Teil erläutert Herausgabe- und Folgeansprüche, sowie Abwehr- und Beseitigungsansprüche, der Dritte Eigentumsübertragung durch Nicht- oder Berechtigten, der Vierte das Pfandrecht, die Sicherungsübereignung und den Eigentumsvorbehalt, der Fünfte die Verfügungen über Grundstücksrechte, Unrichtigkeit des Grundbuches und die Vormerkung und der sechste und letzte Teil behandelt die Grundlagen der Grundpfandrechte, die Hypothek und die Sicherungsgrundschuld. Damit ist das Sachenrecht hinsichtlich der einzelnen Themengebiete soweit abschließend im Buch dargestellt. Im Fließtext werden Begriffe und Prinzipien des Sachenrechts in abstrakter Form dargestellt und damit gut anwendbar auf jegliche neue Fallkonstellationen. Im Einzelnen geht der Autor grundsätzlich so vor, dass mit dem Aufbau vom Allgemeinen zum Speziellen eine den späteren Fallschemata entsprechend ähnliche Listung der Erklärungen gegeben wird. Der Text behandelt die Rechtsbereiche zur Repitition in der Manier eines Lehrbuches und basiert somit vor allem auf theoretischen Ausführungen. Diese Ausführungen sind zudem mit 63 kleinen Fällen – kaum zwei Sätze lang - versehen, die verstehen helfen sollen. Die Lösungen dieser Fälle halten sich zumeist genauso kurz wie auch die Fragestellungen. Für ein Repititorium ist dies ein fragliches Konzept. So ist ein Unterschied zum „gewöhnlichen“ Lehrbuch schwer zu erkennen, sind in vielen Lehrbüchern doch bereits ebenfalls kleine Fälle eingebaut. Positiv auffallend ist das sehr übersichtlich gestaltete Inhaltsverzeichnis trotz einer detaillierten Untergliederung – Teil, §, I., 1. a). Als negativer Punkt zu diesem Aspekt ist aber, dass im späteren Fließtext nur eine Zuordnung zur Unterüberschrift „§“ möglich ist und nicht zu den einzelnen sechs Teilen. Zur Examensvorbereitung jedoch vermag das Buch ohne grobe Prüfschemata oder klar erkennbare Definitionen wenig helfen. Als ergänzender Band zu einem Fallbuch ist das Werk hingegen zu empfehlen.

Das Buch „Examens-Repititorium Sachenrecht“ von Mathias Habersack erschien 2010 in seiner bereits sechsten Auflage im C.F. Müller Verlag. Der Autor will Grundkenntnisse voraussetzend die examensrelevanten Bereiche des Sachenrechts wiederholen und vertiefen.

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Inhaltlich wird das Sachenrecht in sechs Teile gegliedert: Grundlagen, Schutz des Eigentums, Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen, Mobiliarsicherheiten, Allgemeines Grundstücksrecht und Grundpfandrechte.

Im Bereich der Grundlagen werden etwa Begriff und Gegenstand des Sachenrechts, Grundsätze und Grundbegriffe geklärt, was einen schönen Einstieg schafft und das Gesamtverständnis auf die Inhalte einstimmt. Der zweite Teil erläutert Herausgabe- und Folgeansprüche, sowie Abwehr- und Beseitigungsansprüche, der Dritte Eigentumsübertragung durch Nicht- oder Berechtigten, der Vierte das Pfandrecht, die Sicherungsübereignung und den Eigentumsvorbehalt, der Fünfte die Verfügungen über Grundstücksrechte, Unrichtigkeit des Grundbuches und die Vormerkung und der sechste und letzte Teil behandelt die Grundlagen der Grundpfandrechte, die Hypothek und die Sicherungsgrundschuld. Damit ist das Sachenrecht hinsichtlich der einzelnen Themengebiete soweit abschließend im Buch dargestellt.

Im Fließtext werden Begriffe und Prinzipien des Sachenrechts in abstrakter Form dargestellt und damit gut anwendbar auf jegliche neue Fallkonstellationen.

Im Einzelnen geht der Autor grundsätzlich so vor, dass mit dem Aufbau vom Allgemeinen zum Speziellen eine den späteren Fallschemata entsprechend ähnliche Listung der Erklärungen gegeben wird. Der Text behandelt die Rechtsbereiche zur Repitition in der Manier eines Lehrbuches und basiert somit vor allem auf theoretischen Ausführungen. Diese Ausführungen sind zudem mit 63 kleinen Fällen – kaum zwei Sätze lang - versehen, die verstehen helfen sollen. Die Lösungen dieser Fälle halten sich zumeist genauso kurz wie auch die Fragestellungen.

Für ein Repititorium ist dies ein fragliches Konzept. So ist ein Unterschied zum „gewöhnlichen“ Lehrbuch schwer zu erkennen, sind in vielen Lehrbüchern doch bereits ebenfalls kleine Fälle eingebaut.

Positiv auffallend ist das sehr übersichtlich gestaltete Inhaltsverzeichnis trotz einer detaillierten Untergliederung – Teil, §, I., 1. a). Als negativer Punkt zu diesem Aspekt ist aber, dass im späteren Fließtext nur eine Zuordnung zur Unterüberschrift „§“ möglich ist und nicht zu den einzelnen sechs Teilen.

Zur Examensvorbereitung jedoch vermag das Buch ohne grobe Prüfschemata oder klar erkennbare Definitionen wenig helfen. Als ergänzender Band zu einem Fallbuch ist das Werk hingegen zu empfehlen.

geschrieben am 02.10.2010 | 349 Wörter | 2310 Zeichen

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