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Berliner Kommentar zum WEG


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Berliner Kommentar zum WEG Knapp vier Jahre nach der ersten Auflage wurde der Berliner Kommentar zum WEG neu aufgelegt. Damals war der Kommentar eine gelungene Reaktion auf die zum 01.07.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle, nun musste die bis dahin erfolgte Rechtsentwicklung und Judikatur erfasst und eingearbeitet werden. Mit Verzeichnissen ist das Werk bald 1200 Seiten stark und ist damit weit mehr als ein Kompaktkommentar. Der Kommentar ist inhaltlich breit aufgestellt und hat als Zielgruppe neben Gerichten und RechtsanwĂ€lten auch Notare und natĂŒrlich Wohnungsverwalter. Dies macht sich nicht nur innerhalb der ErlĂ€uterungen bemerkbar, sondern auch in der sinnvollen Hinzunahme der punktuellen Kommentierung des GKG und des ZVG. Die Gestaltung des Kommentars ist sehr gut gelungen, sowohl was den Aufbau der einzelnen Normen angeht, aber auch die verwendeten Elemente, die dem Leser die LektĂŒre und die Rezeption des Stoffes erleichtern. Gut gegliederte Fließtexte werden von einem separaten Fußnotenregime unterstĂŒtzt und von sinnvoll eingesetzten fettgedruckten Hervorhebungen ergĂ€nzt. Allgemeine ErlĂ€uterungen wechseln sich ab mit Definitionen und AufzĂ€hlungen von EinzelfĂ€llen (z.B. S. 524: GeschĂ€ftsordnungsbeschlĂŒsse; S. 415: ZulĂ€ssige Notmaßnahmen), sodass man eine gesunde Mischung bei der LektĂŒre vorfindet. Der RĂŒckbezug zur Rechtsprechung ist durch das ganze Werk hindurch einheitlich und auf hohem Niveau gehalten. Sehr gut ist aber auch die Verweisungsdichte innerhalb des Buches, insbesondere deren Kenntlichmachung innerhalb der Kommentierung (z.B. S. 469: Hinweis auf die Besprechung prozessualer Probleme innerhalb des Kommentars), aber auch in den Fußnoten. Hinzu kommen Arbeitshilfen, etwa die Gliederung einer Einzel-Jahresabrechnung (S. 765), ein Muster zu einer kombinierten Jahresabrechnung (S. 828) oder eine Übersicht zur Archivierung von BeschlĂŒssen (S. 589). Die ErlĂ€uterungen selbst ermöglichen dem Leser sowohl eine zusammenhĂ€ngende, das VerstĂ€ndnis ĂŒberhaupt erst aufbauende Nutzung des Werks, aber auch das gezielte Nachschlagen von Einzelfragen. Dabei kann sowohl faktisch, materiell-rechtlich als auch prozessual gesondert geforscht werden, denn die Autoren haben in pragmatischer Weise Tatsachenbeschreibungen, rechtliche ErwĂ€gungen und verfahrensrechtliche Folgefragen innerhalb der Kommentierungen berĂŒcksichtigt, sodass jede Zielgruppe entsprechend wertvolle Informationen erlangen kann. Innerhalb der Darstellung können die Autoren nicht nur mit der gelungenen Inkorporation von neuen Entscheidungen punkten, siehe nur die Rechtsprechung zum richtigen Beklagten (§ 46 WEG, Rn. 17, Fn. 112) oder die Wichtigkeit des Protokolls der Mitgliederversammlung fĂŒr die Auslegung von BeschlĂŒssen (§ 23 WEG, Rn. 26, Fn. 197), sondern auch mit Basics des WEG den Leser fĂŒr sich gewinnen, etwa bei der anschaulichen ErklĂ€rung der Betriebskosten im Rahmen des § 16 WEG (S. 345 ff.), bei der GegenĂŒberstellung von Rechten des WohnungseigentĂŒmers und einschrĂ€nkenden Vorschriften wie §§ 904 ff. BGB (§ 13 WEG, S. 213 ff.) oder der Zustellung an den Verwalter (§ 45 WEG, S. 947 ff.). Auf diese Weise wird der Kommentar dem eigenen QualitĂ€tsanspruch auch vollends gerecht. Das WEG-Recht ist kein beliebtes, aber ein problemtrĂ€chtiges Gebiet der Rechtspraxis, sodass es umso wichtiger ist, mit geeigneter UnterstĂŒtzung an die auftauchenden Sach- und Rechtsfragen heranzugehen. Dies ist mit dem Berliner Kommentar zum WEG unproblematisch möglich, sowohl fĂŒr den Erstzugriff als auch als KomplementĂ€rwerk. Die Neuauflage ist gelungen und setzt die berechtigte Akzeptanz des Werks bei den Rechtsanwendern seit der Erstauflage fort.

Knapp vier Jahre nach der ersten Auflage wurde der Berliner Kommentar zum WEG neu aufgelegt. Damals war der Kommentar eine gelungene Reaktion auf die zum 01.07.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle, nun musste die bis dahin erfolgte Rechtsentwicklung und Judikatur erfasst und eingearbeitet werden. Mit Verzeichnissen ist das Werk bald 1200 Seiten stark und ist damit weit mehr als ein Kompaktkommentar. Der Kommentar ist inhaltlich breit aufgestellt und hat als Zielgruppe neben Gerichten und RechtsanwĂ€lten auch Notare und natĂŒrlich Wohnungsverwalter. Dies macht sich nicht nur innerhalb der ErlĂ€uterungen bemerkbar, sondern auch in der sinnvollen Hinzunahme der punktuellen Kommentierung des GKG und des ZVG.

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Die Gestaltung des Kommentars ist sehr gut gelungen, sowohl was den Aufbau der einzelnen Normen angeht, aber auch die verwendeten Elemente, die dem Leser die LektĂŒre und die Rezeption des Stoffes erleichtern. Gut gegliederte Fließtexte werden von einem separaten Fußnotenregime unterstĂŒtzt und von sinnvoll eingesetzten fettgedruckten Hervorhebungen ergĂ€nzt. Allgemeine ErlĂ€uterungen wechseln sich ab mit Definitionen und AufzĂ€hlungen von EinzelfĂ€llen (z.B. S. 524: GeschĂ€ftsordnungsbeschlĂŒsse; S. 415: ZulĂ€ssige Notmaßnahmen), sodass man eine gesunde Mischung bei der LektĂŒre vorfindet. Der RĂŒckbezug zur Rechtsprechung ist durch das ganze Werk hindurch einheitlich und auf hohem Niveau gehalten. Sehr gut ist aber auch die Verweisungsdichte innerhalb des Buches, insbesondere deren Kenntlichmachung innerhalb der Kommentierung (z.B. S. 469: Hinweis auf die Besprechung prozessualer Probleme innerhalb des Kommentars), aber auch in den Fußnoten. Hinzu kommen Arbeitshilfen, etwa die Gliederung einer Einzel-Jahresabrechnung (S. 765), ein Muster zu einer kombinierten Jahresabrechnung (S. 828) oder eine Übersicht zur Archivierung von BeschlĂŒssen (S. 589).

Die ErlĂ€uterungen selbst ermöglichen dem Leser sowohl eine zusammenhĂ€ngende, das VerstĂ€ndnis ĂŒberhaupt erst aufbauende Nutzung des Werks, aber auch das gezielte Nachschlagen von Einzelfragen. Dabei kann sowohl faktisch, materiell-rechtlich als auch prozessual gesondert geforscht werden, denn die Autoren haben in pragmatischer Weise Tatsachenbeschreibungen, rechtliche ErwĂ€gungen und verfahrensrechtliche Folgefragen innerhalb der Kommentierungen berĂŒcksichtigt, sodass jede Zielgruppe entsprechend wertvolle Informationen erlangen kann.

Innerhalb der Darstellung können die Autoren nicht nur mit der gelungenen Inkorporation von neuen Entscheidungen punkten, siehe nur die Rechtsprechung zum richtigen Beklagten (§ 46 WEG, Rn. 17, Fn. 112) oder die Wichtigkeit des Protokolls der Mitgliederversammlung fĂŒr die Auslegung von BeschlĂŒssen (§ 23 WEG, Rn. 26, Fn. 197), sondern auch mit Basics des WEG den Leser fĂŒr sich gewinnen, etwa bei der anschaulichen ErklĂ€rung der Betriebskosten im Rahmen des § 16 WEG (S. 345 ff.), bei der GegenĂŒberstellung von Rechten des WohnungseigentĂŒmers und einschrĂ€nkenden Vorschriften wie §§ 904 ff. BGB (§ 13 WEG, S. 213 ff.) oder der Zustellung an den Verwalter (§ 45 WEG, S. 947 ff.). Auf diese Weise wird der Kommentar dem eigenen QualitĂ€tsanspruch auch vollends gerecht.

Das WEG-Recht ist kein beliebtes, aber ein problemtrĂ€chtiges Gebiet der Rechtspraxis, sodass es umso wichtiger ist, mit geeigneter UnterstĂŒtzung an die auftauchenden Sach- und Rechtsfragen heranzugehen. Dies ist mit dem Berliner Kommentar zum WEG unproblematisch möglich, sowohl fĂŒr den Erstzugriff als auch als KomplementĂ€rwerk. Die Neuauflage ist gelungen und setzt die berechtigte Akzeptanz des Werks bei den Rechtsanwendern seit der Erstauflage fort.

geschrieben am 24.06.2012 | 497 Wörter | 3180 Zeichen

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