
| ISBN | 3824012448 | |
| Herausgeber | Hans-Joachim Wolf , Norbert Schneider | |
| Verlag | Deutscher Anwaltverlag | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 3408 | |
| Erscheinungsjahr | 2014 | |
| Extras | - |

Wie schon beim letzten Mal sind zwei Jahre seit der Vorauflage vergangen, sodass passend zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz die siebte Auflage des etablierten Anwaltkommentars zum GebĂŒhrenrecht erscheinen konnte. Kommentierungen, AnhĂ€nge und Verzeichnisse erstrecken sich inzwischen auf 3370 Seiten und machen das auf dĂŒnnen Seiten gedruckte Werk damit auch physisch zum Schwergewicht. Daneben ist das Werk aber auch in der Praxis zu einer festen Institution geworden, die sowohl fĂŒr die Erstbearbeitung eines Sachverhalts, als auch als KomplementĂ€rwerk gerne herangezogen und zitiert wird.

Die Neuregelungen im RVG werden nicht nur klassisch kommentiert, sondern von Beginn an auch gewertet und in den bisherigen rechtlichen Kontext gestellt. So macht Schneider gleich im Vorwort klar, an welchen Stellen der BGH bisher falsch lag und nun durch den Gesetzgeber korrigiert werden musste, zudem welche Fehler das RVG bisher hatte, die nun bereinigt wurden. Insbesondere in Straf- und BuĂgeldsachen können Verteidiger dank der Klarstellungen mit höheren VergĂŒtungen rechnen (z.B. § 17 Nr. 10 und 11 RVG oder die Frage der zusĂ€tzlichen GebĂŒhr, VV 4141). Die dazu gehörenden Passagen der Kommentierung greifen die neue Rechtslage dementsprechend detailliert, aber auch pragmatisch auf (z.B. § 17 RVG, Rn. 474 ff.).
Die Gestaltung des Kommentars ist weiterhin vorbildlich, was die praktische Umsetzung der Materie betrifft. Der gut gegliederte Text glĂ€nzt mit effektiven Hervorhebungen, Checklisten, Fall- und Rechenbeispielen und wird von einem umfangreichen echten FuĂnotensystem ergĂ€nzt. Die Kommentierungen selbst werden durch ein Inhaltsverzeichnis transparent gemacht. Innerhalb der Texte wird durch die Nutzung von alphabetisch sortierten Stichworten die Suche des Lesers nach fĂŒr ihn wichtigen Aspekten enorm erleichtert. Zudem vermitteln Abschnitte mit Praxisempfehlungen dem Leser den nötigen Gesamtblick auf die Materie. Kleine Arbeitshilfen machen den Kommentar zusĂ€tzlich wertvoll, und das auch fĂŒr Gerichte, wenn man etwa die Muster fĂŒr Rechtsbehelfsbelehrungen betrachtet (§ 12c RVG, Rn. 21 ff.).
Die Arbeit mit dem Kommentar ist sowohl fĂŒr den erfahrenen Praktiker wie auch fĂŒr den Berufseinsteiger eine Erleichterung und auch Anregung. Grundprobleme des GebĂŒhrenrechts werden ebenso prĂ€gnant erlĂ€utert und Lösungswege aufgezeigt wie Detailfragen und Sonderkonstellationen. Hinzu kommen viele wichtige ErklĂ€rungen zu Streit- und Gegenstandswerten. Dies hat zur Konsequenz, dass man den Kommentar eben auch auĂerhalb rein gebĂŒhrenrechtlicher Fragen schnell zu Rate ziehen kann, etwa bei den immer wieder aufkommenden Streitigkeiten zur Rolle der Rechnungsstellung nach § 10 RVG fĂŒr die Nebenforderung der vorgerichtlich angefallenen AnwaltsgebĂŒhren im Zivilrechtsstreit (§ 10 RVG, Rn. 88 ff.) oder fĂŒr die Frage der Angemessenheit der MittelgebĂŒhr (§ 14 RVG, Rn. 21 ff.).
Mein Fazit zu diesem Kommentar bleibt konstant: er ist sehr zu empfehlen. Die AusfĂŒhrungen sind anwendungsorientiert, klar verstĂ€ndlich und ausgewogen, selbst wenn Auffassungsunterschiede zwischen Anwaltschaft und Rechtsprechung bestehen, aber auch was die Herstellung einer GesamtĂŒbersicht zu Problemkomplexen betrifft. Eine belastbare Hilfe fĂŒr die tĂ€gliche Arbeit im Rechtsalltag, nicht fĂŒr den Rechtsanwalt, sondern auch fĂŒr Gerichte.
geschrieben am 25.05.2014 | 454 Wörter | 2916 Zeichen
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