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RVG Straf- und Bußgeldsachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

RVG Straf- und Bußgeldsachen Knapp drei Jahre seit der Vorauflage sind vergangen und nun kann sich der Leser über die aktualisierte Neuauflage des Kommentars zum RVG in Straf- und Bußgeldsachen freuen. Die Bearbeiter Burhoff, Schmidt und Volpert bieten dem Nutzer die Gewähr für präzise, aktuelle und streng an der Sache orientierte Kommentierungen, die für die Praxis gemacht sind, aber gleichzeitig noch in der Ausführlichkeit eines Handbuchs aufbereitet werden. Das Buch hat den Stand Mai 2014 und ist im Umfang leicht reduziert worden auf 2000 Seiten inklusive der Verzeichnisse. Der Aufbau des Kommentars ist auf den ersten Blick ungewöhnlich und enthält als Teil A ein Vergütungs-ABC. Dort werden zu zahlreichen Stichworten auf über 660 Seiten Informationen vermittelt, Hinweise gegeben, Mustervorschläge gemacht und Berechnungsbeispiele gegeben. All dies hätte man auch in eine „gewöhnliche“ Kommentierung des RVG verpacken können, aber auf diese Weise kann man sich durch assoziatives Herangehen an einen Stichpunkt eine Art Wissensnetz schaffen, auf das man später wesentlich leichter zurückgreifen kann, als wenn man nur in einzelnen Normen stöbern könnte. Exemplarisch kann dies für immer wiederkehrende Streitfragen aufgegriffen werden, etwa wann es sich um eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten handelt (S. 25 ff.) oder in welchen Fällen die Aktenversendungspauschale geschuldet ist (S. 286 ff.). Natürlich könnte man auch innerhalb einer reinen Kommentierung fündig werden, aber so ist man mit einem Problem im Gesamtkontext konfrontiert und kann daraus wichtige Rückschlüsse für den Einzelfall ziehen. Zugleich wird im Vergütungs-ABC auf die spätere Kommentierung verwiesen, sodass man nicht jede Detailfrage vorab klären muss, gut zu sehen bei der Erläuterung der gebührenrechtlichen Folgen der Verfahrensverbindung, wo bezüglich der Auswirkung z.B. auf die Grundgebühr die spätere Kommentierung benannt wird (S. 545). Generell kann man zu den Stichworten auch lobend hervorheben, dass Grundlagen- und Detailwissen sinnvoll und praktisch verknüpft wird. Bei den „Auslagen aus der Staatskasse“ findet man sowohl Einzelheiten zur Dokumentenpauschale als auch zur Bedeutung der Beiordnung zu den Bedingungen des ortsansässigen Anwalts (S. 77). Zur „Beratungshilfe“ kann man sich allgemein, aber auch konkret zu Neuerungen wie der nun geregelten Ausschlussfrist informieren (S. 121), beim „Gegenstandswert“ (S. 252 ff.) erhält man fast einen kleinen Besinnungsaufsatz zur Thematik. Die nachfolgende Kommentierung einzelner Normen nutzt sogar Schaubilder zur Entzerrung der durchaus komplexen Gebührenvorschriften (§ 52 RVG, Pflichtverteidigervergütung). Auch hier kann der Leser zum Teil lehrbuchgleich zunächst allgemeine Erkenntnisse gewinnen, so in der Einleitung zu den Gebührenvorschriften Teil 4 zum System der Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen an sich oder in der Einleitung zu Teil 5 zur Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren. Dazu kommen, wie bereits oben geschildert, detailliert ausgearbeitete Einzelfragen, vor allem zu den Nrn. 7000 ff. VV RVG, aber auch in variantenreicher Aufbereitung zur Entstehung der Gebühr bei Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch Mitwirkung des Verteidigers, z.B. bei der Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl oder gegen den Bußgeldbescheid. Persönlich schätze ich an diesem Kommentar seit je her die Darstellung zur Rahmengebühr (S. 403 ff. und 1306 ff.) samt den Argumenten für und gegen eine Erhöhung der Pauschale im Bereich des Ermessens des Verteidigers: hier wird unter Nennung einer Vielzahl von Fundstellen ein breites Spektrum an Meinungen abgebildet, ohne dabei verteidigerlastig stets die Erhöhung zu fordern. Im Anschluss an den Kommentarbereich kann man dann noch in einer tabellarischen Übersicht zur Rechtsprechung zu den Teilen 4-7 VV RVG schmökern. Dies ist ein weiterer positiv abrundender Baustein des Kommentars, ebenso wie die umfangreichen Sachverzeichnisse und die beigefügte CD-ROM mit Datenbank- und Suchfunktion zu Mustern und Urteilen, die im Buch vorhanden sind. Der Kommentar überzeugt mit seiner spezialisierten Ausrichtung, Ausführlichkeit und Benutzerfreundlichkeit. Man benötigt zwar eine kurze Einarbeitungszeit, um mit der Systematik zurecht zu kommen, aber danach kann man mit diesem Werk im Alltag wunderbar arbeiten und insbesondere für Detailfragen lösungsorientiert darauf zurückgreifen.

Knapp drei Jahre seit der Vorauflage sind vergangen und nun kann sich der Leser über die aktualisierte Neuauflage des Kommentars zum RVG in Straf- und Bußgeldsachen freuen. Die Bearbeiter Burhoff, Schmidt und Volpert bieten dem Nutzer die Gewähr für präzise, aktuelle und streng an der Sache orientierte Kommentierungen, die für die Praxis gemacht sind, aber gleichzeitig noch in der Ausführlichkeit eines Handbuchs aufbereitet werden. Das Buch hat den Stand Mai 2014 und ist im Umfang leicht reduziert worden auf 2000 Seiten inklusive der Verzeichnisse.

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Der Aufbau des Kommentars ist auf den ersten Blick ungewöhnlich und enthält als Teil A ein Vergütungs-ABC. Dort werden zu zahlreichen Stichworten auf über 660 Seiten Informationen vermittelt, Hinweise gegeben, Mustervorschläge gemacht und Berechnungsbeispiele gegeben. All dies hätte man auch in eine „gewöhnliche“ Kommentierung des RVG verpacken können, aber auf diese Weise kann man sich durch assoziatives Herangehen an einen Stichpunkt eine Art Wissensnetz schaffen, auf das man später wesentlich leichter zurückgreifen kann, als wenn man nur in einzelnen Normen stöbern könnte. Exemplarisch kann dies für immer wiederkehrende Streitfragen aufgegriffen werden, etwa wann es sich um eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten handelt (S. 25 ff.) oder in welchen Fällen die Aktenversendungspauschale geschuldet ist (S. 286 ff.). Natürlich könnte man auch innerhalb einer reinen Kommentierung fündig werden, aber so ist man mit einem Problem im Gesamtkontext konfrontiert und kann daraus wichtige Rückschlüsse für den Einzelfall ziehen.

Zugleich wird im Vergütungs-ABC auf die spätere Kommentierung verwiesen, sodass man nicht jede Detailfrage vorab klären muss, gut zu sehen bei der Erläuterung der gebührenrechtlichen Folgen der Verfahrensverbindung, wo bezüglich der Auswirkung z.B. auf die Grundgebühr die spätere Kommentierung benannt wird (S. 545). Generell kann man zu den Stichworten auch lobend hervorheben, dass Grundlagen- und Detailwissen sinnvoll und praktisch verknüpft wird. Bei den „Auslagen aus der Staatskasse“ findet man sowohl Einzelheiten zur Dokumentenpauschale als auch zur Bedeutung der Beiordnung zu den Bedingungen des ortsansässigen Anwalts (S. 77). Zur „Beratungshilfe“ kann man sich allgemein, aber auch konkret zu Neuerungen wie der nun geregelten Ausschlussfrist informieren (S. 121), beim „Gegenstandswert“ (S. 252 ff.) erhält man fast einen kleinen Besinnungsaufsatz zur Thematik.

Die nachfolgende Kommentierung einzelner Normen nutzt sogar Schaubilder zur Entzerrung der durchaus komplexen Gebührenvorschriften (§ 52 RVG, Pflichtverteidigervergütung). Auch hier kann der Leser zum Teil lehrbuchgleich zunächst allgemeine Erkenntnisse gewinnen, so in der Einleitung zu den Gebührenvorschriften Teil 4 zum System der Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen an sich oder in der Einleitung zu Teil 5 zur Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren. Dazu kommen, wie bereits oben geschildert, detailliert ausgearbeitete Einzelfragen, vor allem zu den Nrn. 7000 ff. VV RVG, aber auch in variantenreicher Aufbereitung zur Entstehung der Gebühr bei Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch Mitwirkung des Verteidigers, z.B. bei der Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl oder gegen den Bußgeldbescheid.

Persönlich schätze ich an diesem Kommentar seit je her die Darstellung zur Rahmengebühr (S. 403 ff. und 1306 ff.) samt den Argumenten für und gegen eine Erhöhung der Pauschale im Bereich des Ermessens des Verteidigers: hier wird unter Nennung einer Vielzahl von Fundstellen ein breites Spektrum an Meinungen abgebildet, ohne dabei verteidigerlastig stets die Erhöhung zu fordern.

Im Anschluss an den Kommentarbereich kann man dann noch in einer tabellarischen Übersicht zur Rechtsprechung zu den Teilen 4-7 VV RVG schmökern. Dies ist ein weiterer positiv abrundender Baustein des Kommentars, ebenso wie die umfangreichen Sachverzeichnisse und die beigefügte CD-ROM mit Datenbank- und Suchfunktion zu Mustern und Urteilen, die im Buch vorhanden sind.

Der Kommentar überzeugt mit seiner spezialisierten Ausrichtung, Ausführlichkeit und Benutzerfreundlichkeit. Man benötigt zwar eine kurze Einarbeitungszeit, um mit der Systematik zurecht zu kommen, aber danach kann man mit diesem Werk im Alltag wunderbar arbeiten und insbesondere für Detailfragen lösungsorientiert darauf zurückgreifen.

geschrieben am 14.11.2014 | 606 Wörter | 3802 Zeichen

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