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Beamtenrecht


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Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Beamtenrecht Jedes Jahr am „Tag des öffentlichen Dienstes“, dem 23. Juni, veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahlen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Zahlen der Beschäftigten steigen in den letzten Jahren. Mehr Personal bei der Polizei und in kommunalen Kindertageseinrichtungen haben bis Mitte 2018 zu einem Beschäftigungszuwachs im öffentlichen Dienst geführt. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren rund 4,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Das waren 60 500 Personen oder 1,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Bei der Polizei kam es innerhalb eines Jahres zu einem Beschäftigungszuwachs um 7.000 Personen (+2,2 %). Das ist nach dem Rekordzuwachs im Vorjahr (+7.200 Personen) der zweitgrößte Zuwachs seit über 20 Jahren. Dieser ist auf die gestiegene Zahl der Beamtenanwärterinnen und -anwärter zurückzuführen. Rund 4,8 Millionen Menschen sind insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon sind 1,68 Millionen Beamte. Deren „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“ wird durch Art. 33 GG sowie die Beamtengesetze des Bundes und der Länder sowie einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt. Das Lehrbuch „Beamtenrecht“ von Sabine Leppek, die als Professorin an der Hochschule des Bundes in Brühl (Rheinland) lehrt, zeichnet prägnant die Grundzüge des allgemeinen Beamtenrechts nach. Dieses Kompendium adressiert vor allem Studierende der Fachhochschulen und Hochschulen für öffentliche Verwaltung, an deren Curricula es sich orientiert. Das Lehrbuch ermöglicht es aber auch, dass sich Jurastudenten, Referendare und Verwaltungspraktiker im Beamtenrecht orientieren. Das Buch gliedert sich in vier Teile. Im ersten Teil der „allgemeinen Grundlagen“ werden das „Recht des öffentlichen Dienstes“, die „geschichtliche Entwicklung des Beamtentums“, das „Beamtentum im Rechtssystem“ sowie das „Beamtenverhältnis“, das „Amt“ und das „Laufbahnrecht“ vorgestellt. Im zweiten Teil geht es um die „Begründung, Veränderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses“, während der dritte Teil „Rechte und Pflichten des Beamten“ darstellt. Schließlich geht es im vierten Teil um den „Rechtsschutz im Beamtenverhältnis“. Die Darstellung bietet neben den theoretischen Ausführungen zahlreiche Fälle mit ausführlichen Lösungen in Anhang II, um auch auf diesem Gebiet die Technik der Rechtsanwendung zu zeigen. Anhang I erläutert ausführlich Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs. Wiederholungsfragen am Ende eines jeden Kapitels bieten die sofortige Möglichkeit einer Lernkontrolle des gerade studierten Stoffes. Auf das Wesentliche konzentrierte Übersichten, Skizzen und Abbildungen von Ernennungsurkunden veranschaulichen den Lernstoff. Neu eingearbeitet wurden insbesondere die Änderungen, die durch das Fachkräftegewinnungsgesetz (Rn. 11a), das Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz (Rn. 11c) sowie durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften („Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes“ sowie das „Gesetz zur bereichsspezifischen Regelung der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“) (Rn. 11d ff) sowie durch das Änderungsgesetz zum BBG vom 6.3.2015 (Art. 44 Abs 4 BBG, vgl. Rn. 159a) entstanden sind. Außerdem wurde eine Vielzahl von neuen Literaturhinweisen eingearbeitet. Literatur und Rechtsprechungsnachweise (z. B. zum Streikverbot, Rn. 172) befinden sich auf dem Stand von Dezember 2018. Die Darstellung liest sich sehr gut. Einige Sätze dieses Lehrbuchs haben sogar aphoristischen Charakter. So heißt es im Rahmen der Darstellung der „Pflichten des Beamten“: „Seinen Vorgesetzten hat der Beamte zu achten, ohne gleich in Servilität zu verfallen“ (Rn. 171). „Start ins Rechtsgebiet“ heißt die Reihe des C. F. Müller Verlages, in der Sabine Leppeks Lehrbuch zum Beamtenrecht verlegt wird. Mit Hilfe dieses Werkes dürfte nicht nur der Start, sondern auch der Zieleinlauf für die erfolgreiche Klausur oder Fallbearbeitung mühelos gelingen.

Jedes Jahr am „Tag des öffentlichen Dienstes“, dem 23. Juni, veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahlen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Zahlen der Beschäftigten steigen in den letzten Jahren. Mehr Personal bei der Polizei und in kommunalen Kindertageseinrichtungen haben bis Mitte 2018 zu einem Beschäftigungszuwachs im öffentlichen Dienst geführt. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren rund 4,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Das waren 60 500 Personen oder 1,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Bei der Polizei kam es innerhalb eines Jahres zu einem Beschäftigungszuwachs um 7.000 Personen (+2,2 %). Das ist nach dem Rekordzuwachs im Vorjahr (+7.200 Personen) der zweitgrößte Zuwachs seit über 20 Jahren. Dieser ist auf die gestiegene Zahl der Beamtenanwärterinnen und -anwärter zurückzuführen. Rund 4,8 Millionen Menschen sind insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon sind 1,68 Millionen Beamte. Deren „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“ wird durch Art. 33 GG sowie die Beamtengesetze des Bundes und der Länder sowie einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt.

Das Lehrbuch „Beamtenrecht“ von Sabine Leppek, die als Professorin an der Hochschule des Bundes in Brühl (Rheinland) lehrt, zeichnet prägnant die Grundzüge des allgemeinen Beamtenrechts nach. Dieses Kompendium adressiert vor allem Studierende der Fachhochschulen und Hochschulen für öffentliche Verwaltung, an deren Curricula es sich orientiert. Das Lehrbuch ermöglicht es aber auch, dass sich Jurastudenten, Referendare und Verwaltungspraktiker im Beamtenrecht orientieren.

Das Buch gliedert sich in vier Teile. Im ersten Teil der „allgemeinen Grundlagen“ werden das „Recht des öffentlichen Dienstes“, die „geschichtliche Entwicklung des Beamtentums“, das „Beamtentum im Rechtssystem“ sowie das „Beamtenverhältnis“, das „Amt“ und das „Laufbahnrecht“ vorgestellt. Im zweiten Teil geht es um die „Begründung, Veränderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses“, während der dritte Teil „Rechte und Pflichten des Beamten“ darstellt. Schließlich geht es im vierten Teil um den „Rechtsschutz im Beamtenverhältnis“.

Die Darstellung bietet neben den theoretischen Ausführungen zahlreiche Fälle mit ausführlichen Lösungen in Anhang II, um auch auf diesem Gebiet die Technik der Rechtsanwendung zu zeigen. Anhang I erläutert ausführlich Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs. Wiederholungsfragen am Ende eines jeden Kapitels bieten die sofortige Möglichkeit einer Lernkontrolle des gerade studierten Stoffes. Auf das Wesentliche konzentrierte Übersichten, Skizzen und Abbildungen von Ernennungsurkunden veranschaulichen den Lernstoff.

Neu eingearbeitet wurden insbesondere die Änderungen, die durch das Fachkräftegewinnungsgesetz (Rn. 11a), das Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz (Rn. 11c) sowie durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften („Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes“ sowie das „Gesetz zur bereichsspezifischen Regelung der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“) (Rn. 11d ff) sowie durch das Änderungsgesetz zum BBG vom 6.3.2015 (Art. 44 Abs 4 BBG, vgl. Rn. 159a) entstanden sind. Außerdem wurde eine Vielzahl von neuen Literaturhinweisen eingearbeitet. Literatur und Rechtsprechungsnachweise (z. B. zum Streikverbot, Rn. 172) befinden sich auf dem Stand von Dezember 2018.

Die Darstellung liest sich sehr gut. Einige Sätze dieses Lehrbuchs haben sogar aphoristischen Charakter. So heißt es im Rahmen der Darstellung der „Pflichten des Beamten“: „Seinen Vorgesetzten hat der Beamte zu achten, ohne gleich in Servilität zu verfallen“ (Rn. 171).

„Start ins Rechtsgebiet“ heißt die Reihe des C. F. Müller Verlages, in der Sabine Leppeks Lehrbuch zum Beamtenrecht verlegt wird. Mit Hilfe dieses Werkes dürfte nicht nur der Start, sondern auch der Zieleinlauf für die erfolgreiche Klausur oder Fallbearbeitung mühelos gelingen.

geschrieben am 06.10.2019 | 538 Wörter | 3518 Zeichen

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