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Kostengesetze


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Kostengesetze Seit Jahren ist der Hartmann der Klassiker für die Recherche bei kostenrechtlichen Entscheidungen. Neben dem GKG, der KostO, dem JVEG und dem RVG werden auch GVG, ArbGG, SGG oder LwVG kommentiert, hinzukommen zahlreiche Durchführungsvorschriften der Länder. Die 42. Auflage bringt den Leser auf den Wissensstand Januar 2012 und bietet inklusive detaillierten Verzeichnissen weit über 2200 Seiten an Text. Die Ausführung als Kurz-Kommentar sorgt dafür, dass die Ausführungen pointiert und auf das Wesentliche beschränkt sind, ohne dabei an Übersichtlichkeit zu verlieren. Stichwortartige Auflistungen, etwa zur unrichtigen Sachbehandlung in § 21 GKG (Rn. 14), den Wertvorschriften als Anhang zu § 48 GKG oder zum Streitwertschlüssen der einzelnen Gerichtsbarkeiten nach § 52 GKG, leiten den Leser zielgerichtet nach dessen Wissensbedarf. Dass die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur im Text enthalten sind, ist ein optisches Manko, aber in dieser Kommentarreihe usus. Viele kostenrechtliche Details sind für die tägliche Rechtsanwendung pragmatisch und eingängig zusammengetragen worden. Dies ist gut zu sehen an den Kommentierungen zum Gebührenstreitwert bei Räumungssachen (§ 41 GKG, Rn. 24 ff.), zu den Möglichkeiten einer Klagerücknahme (KV 1211, Rn. 5 ff.) oder zur Festlegung des Geschäftswerts in § 30 KostO als Ermessensentscheidung (Rn. 14 ff.). Auch Folgeprobleme eines Verfahrens wie die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen werden breit gefächert abgebildet, so etwa bezüglich der Kilometerauslagen (§ 5 JVEG, Rn. 11 ff.) oder der Bemessung des Stundensatzes (§ 8 JVEG, Rn. 18 ff.). Klassische Themen des RVG wie die Definition „derselben Angelegenheit“ (§ 15 RVG, Rn. 22 ff.), das Erinnerungsverfahren (§ 56 RVG, Rn. 2 ff.) oder die Bemessung der Gebühr nach VV 2300 RVG (dort Rn. 25 ff.) werden souverän aufgegriffen, gleichsam aber auch die im Laufe der Jahre fast schon zu einer Kuriosität angewachsene Rechtsprechungssammlung zur Frage der ausreichenden Unterschrift (VV 3403, Rn. 13 ff.). Leider etwas unglücklich versteckt ist die BGH-Entscheidung aus dem April 2011 zur Nichtanrechenbarkeit der Aktenversendungsgebühr auf die Dokumentenpauschale, nämlich in § 28 GKG, wohingegen sie bei VV 7002 RVG oder KV 9003 fehlt. Der Hartmann bietet nach wie vor einen hervorragenden Rundum-Service für die tägliche Rechtsanwendung in Kostensachen. Natürlich können Spezialkommentare mehr Einzelheiten zusammentragen oder moderne Gestaltungselemente wie Muster und Schaubilder aufnehmen. Aber dennoch bleibt dieser Kommentar ein Referenzwerk, was Umfang und Genauigkeit der erfassten Informationen angeht. Eine klare Empfehlung, auch und erst recht in der Neuauflage.

Seit Jahren ist der Hartmann der Klassiker für die Recherche bei kostenrechtlichen Entscheidungen. Neben dem GKG, der KostO, dem JVEG und dem RVG werden auch GVG, ArbGG, SGG oder LwVG kommentiert, hinzukommen zahlreiche Durchführungsvorschriften der Länder. Die 42. Auflage bringt den Leser auf den Wissensstand Januar 2012 und bietet inklusive detaillierten Verzeichnissen weit über 2200 Seiten an Text.

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Die Ausführung als Kurz-Kommentar sorgt dafür, dass die Ausführungen pointiert und auf das Wesentliche beschränkt sind, ohne dabei an Übersichtlichkeit zu verlieren. Stichwortartige Auflistungen, etwa zur unrichtigen Sachbehandlung in § 21 GKG (Rn. 14), den Wertvorschriften als Anhang zu § 48 GKG oder zum Streitwertschlüssen der einzelnen Gerichtsbarkeiten nach § 52 GKG, leiten den Leser zielgerichtet nach dessen Wissensbedarf. Dass die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur im Text enthalten sind, ist ein optisches Manko, aber in dieser Kommentarreihe usus.

Viele kostenrechtliche Details sind für die tägliche Rechtsanwendung pragmatisch und eingängig zusammengetragen worden. Dies ist gut zu sehen an den Kommentierungen zum Gebührenstreitwert bei Räumungssachen (§ 41 GKG, Rn. 24 ff.), zu den Möglichkeiten einer Klagerücknahme (KV 1211, Rn. 5 ff.) oder zur Festlegung des Geschäftswerts in § 30 KostO als Ermessensentscheidung (Rn. 14 ff.). Auch Folgeprobleme eines Verfahrens wie die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen werden breit gefächert abgebildet, so etwa bezüglich der Kilometerauslagen (§ 5 JVEG, Rn. 11 ff.) oder der Bemessung des Stundensatzes (§ 8 JVEG, Rn. 18 ff.). Klassische Themen des RVG wie die Definition „derselben Angelegenheit“ (§ 15 RVG, Rn. 22 ff.), das Erinnerungsverfahren (§ 56 RVG, Rn. 2 ff.) oder die Bemessung der Gebühr nach VV 2300 RVG (dort Rn. 25 ff.) werden souverän aufgegriffen, gleichsam aber auch die im Laufe der Jahre fast schon zu einer Kuriosität angewachsene Rechtsprechungssammlung zur Frage der ausreichenden Unterschrift (VV 3403, Rn. 13 ff.). Leider etwas unglücklich versteckt ist die BGH-Entscheidung aus dem April 2011 zur Nichtanrechenbarkeit der Aktenversendungsgebühr auf die Dokumentenpauschale, nämlich in § 28 GKG, wohingegen sie bei VV 7002 RVG oder KV 9003 fehlt.

Der Hartmann bietet nach wie vor einen hervorragenden Rundum-Service für die tägliche Rechtsanwendung in Kostensachen. Natürlich können Spezialkommentare mehr Einzelheiten zusammentragen oder moderne Gestaltungselemente wie Muster und Schaubilder aufnehmen. Aber dennoch bleibt dieser Kommentar ein Referenzwerk, was Umfang und Genauigkeit der erfassten Informationen angeht. Eine klare Empfehlung, auch und erst recht in der Neuauflage.

geschrieben am 25.03.2012 | 380 Wörter | 2353 Zeichen

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