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Handbuch des Mietrechts


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Rezension von

Mandy Hrube

Handbuch des Mietrechts Das „Handbuch des Mietrechts“ von Hannemann/Wiek/Emmert ist mittlerweile in der 7. Auflage erschienen. Das Werk liefert dem Praktiker eine schnelle und zuverlässige Arbeitshilfe bei der Lösung auftretender Rechtsfragen im Mietrecht. Die Neuauflage berücksichtigt dabei die Änderungen der Mietrechtsreform 2019 – wie bspw. die Erweiterung des Mieterschutzes bei Modernisierungen – und enthält eine hilfreiche Synopse mit detaillierter Erläuterung der Änderungen durch die Reform. Praktische Checklisten und Muster helfen dabei, die neuen Regelungen sicher und richtig anzuwenden. Enthalten ist zudem eine CD-ROM, die einerseits den gesamten Handbuchinhalt abdeckt, diesen aber auch mit einer Spezialdatenbank zum Mietrecht verknüpft, in der Rechtsprechung, Gesetze und Gesetzesmaterialien sowie über 100 Checklisten, Vertrags- und Schriftsatzmuster zur Verfügung stehen. Der Online-Service bietet darüber hinaus Zugriff auf regelmäßige aktualisierte Muster, Erläuterungen, Rechtsprechung und Gesetze. Auf 1758 Seiten deckt das Werk sowohl das Wohn- als auch das Gewerberaummietrecht ab. Aktuellen Entscheidungen, wie dem Urteil des BGH vom 22.08.2018 - Az. VIII ZR 277/16 zur Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter (§ 18 Rn. 62), wird sich dabei ebenso gewidmet wie rechtsgebietsübergreifenden Fragen, bspw. zu den Auswirkungen der DSGVO auf das Mietverhältnis (§ 4 Rn. 171 ff.). Nicht überzeugen können dabei jedoch die Ausführungen zur praxisrelevanten Frage der Datenübermittlung an Handwerker. Wenn ein Vermieter im Zusammenhang mit Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten die Basisdaten des Mieters an die beauftragten Handwerker zur Terminvereinbarung weitergibt, will Emmert diese Weitergabe auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO stützen. Zudem weist er darauf hin, dass „zur Sicherheit“ aber auch eine Einwilligung des Mieters eingeholt werden könne (§ 4 Rn. 186). Diese Darstellung kann insofern nicht überzeugen, da an die „Erforderlichkeit“ iSd. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO hohe Anforderungen gestellt werden und die Weitergabe der Kontaktdaten des Mieters nicht zwingend erforderlich ist, um die Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllen zu können. Vielmehr kann die Terminvereinbarung auch auf anderem Wege erfolgen, bspw. über die Hausverwaltung oder durch Mitteilung der Kontaktdaten der beauftragten Handwerksfirma an den Mieter. Eine bloße Zweckerreichung ist bereits nicht ausreichend. Ferner kann die Anmerkung, dass die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) „zur Sicherheit“ eingeholt werden könne, leicht missverstanden werde und es hätte in diesem Zusammenhang erwähnt werden sollen, dass der Vermieter im Falle des Widerrufs der Einwilligung anschließend nicht mehr auf eine andere Rechtsgrundlage wechseln kann. Leider geht Emmert auf die (neben der Einwilligung) relevante taugliche Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO („berechtigtes Interesse“) bei diesem äußerst praxisrelevanten Problem überhaupt nicht ein. Fazit: Das „Handbuch des Mietrechts“ bietet einen umfassenden Überblick über relevante Rechtsfragen im Wohn- und Gewerberaummietrecht. Durch seine klare Struktur und verständliche Ausdrucksweise ermöglicht es auch dem Berufsanfänger einen schnellen Einstieg in die Materie und dient damit sowohl diesem als auch dem Fachanwalt als wertvolle Hilfe in der anwaltlichen Praxis.

Das „Handbuch des Mietrechts“ von Hannemann/Wiek/Emmert ist mittlerweile in der 7. Auflage erschienen. Das Werk liefert dem Praktiker eine schnelle und zuverlässige Arbeitshilfe bei der Lösung auftretender Rechtsfragen im Mietrecht. Die Neuauflage berücksichtigt dabei die Änderungen der Mietrechtsreform 2019 – wie bspw. die Erweiterung des Mieterschutzes bei Modernisierungen – und enthält eine hilfreiche Synopse mit detaillierter Erläuterung der Änderungen durch die Reform. Praktische Checklisten und Muster helfen dabei, die neuen Regelungen sicher und richtig anzuwenden. Enthalten ist zudem eine CD-ROM, die einerseits den gesamten Handbuchinhalt abdeckt, diesen aber auch mit einer Spezialdatenbank zum Mietrecht verknüpft, in der Rechtsprechung, Gesetze und Gesetzesmaterialien sowie über 100 Checklisten, Vertrags- und Schriftsatzmuster zur Verfügung stehen. Der Online-Service bietet darüber hinaus Zugriff auf regelmäßige aktualisierte Muster, Erläuterungen, Rechtsprechung und Gesetze.

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Fazit: Das „Handbuch des Mietrechts“ bietet einen umfassenden Überblick über relevante Rechtsfragen im Wohn- und Gewerberaummietrecht. Durch seine klare Struktur und verständliche Ausdrucksweise ermöglicht es auch dem Berufsanfänger einen schnellen Einstieg in die Materie und dient damit sowohl diesem als auch dem Fachanwalt als wertvolle Hilfe in der anwaltlichen Praxis.

geschrieben am 28.09.2019 | 453 Wörter | 2882 Zeichen

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